Sie können bei uns hier direkt Bescheinigungen bestellen:
Taufbescheinigung (für eine kirchliche Trauung):
Sie ist bei einer Trauung in einer katholischen Kirche für die katholischen Partner immer notwendig und muss eigens dafür neu ausgestellt werden (und darf zum Zeitpunkt der Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls nicht älter als 6 Monate sein).
Eine solche Bescheinigung kann nur von dem Pfarrbüro ausgestellt werden, in dessen Pfarrgebiet die Taufkirche liegt.
In unseren Pfarrbüros können wir Ihnen eine Taufbescheinigung ausstellen, wenn Sie in einer der folgenden Kirchen getauft wurden:
St. Elisabeth, St. Mariä Himmelfahrt (Liebfrauen), St. Paulus, St. Konrad oder St. Vinzenz.
Patenbescheinigung:
Sie ist in manchen Kirchengemeinden notwendig, um Taufpate/Taufpatin zu werden.
Es handelt sich um eine Bestätigung, dass die zukünftigen Paten Mitglied der Katholischen Kirche sind.
Eine solche Bescheinigung kann nur von der Kirchengemeinde ausgestellt werden, in der man wohnt.
Hier bei uns können Sie also eine Patenbescheinigung erhalten, wenn sie Mitglied einer unserer drei Pfarreien – St. Elisabeth und Vinzenz, St. Mariä Himmelfahrt (Liebfrauen) oder St. Paulus – sind.
Mitgliedsbescheinigung:
Sie ist z.B. notwendig für die Anmeldung in einer Katholischen Kindertagesstätte, als Nachweis der Konfessionszugehörigkeit bei einem katholischen Arbeitgeber, ….
Eine solche Bescheinigung kann nur von der Kirchengemeinde ausgestellt werden, in der man wohnt.
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